Hygieneplan

 

 

Hygieneplan

Als Grundlage dieses Hygieneplans gilt der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan für Schulen. Er hat so lange Gültigkeit wie die Verordnungen des Landes Niedersachsen.  Änderungen werden mitgeteilt.

Bitte halten Sie sich über die Hygienehinweise des Gesundheitsamtes auf dem Laufenden.

Das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln wird altersgerecht mit allen Kursteilnehmer*innen durch die Dozent*innen vermittelt.

Alle Beschäftigten der Juku, Dozentinnen, alle Kursteilnehmer*innen sowie alle weiteren Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.

 

Wenn Ihr Kind bzw. Sie selbst zum Kurs erscheinen, erklären Sie hiermit automatisch, dass Sie den Hygieneplan der Jugendkunstschule Neustadt a. Rbge. e. V. zur Kenntnis genommen haben.

 

 

  1. Persönliche Hygiene

Vor Kursbeginn: 20-30 Sekunden gründliches Händewaschen (auch kaltes Wasser ist ausreichend) MIT Seife.

Berühren von Augen, Mund oder Nase mit den eigenen Händen vermeiden.

ABSTAND zu anderen Personen halten – mind. 1,5 Meter

Husten und Niesen in die Armbeuge, am besten von anderen Personen wegdrehen.

Handwäsche nach Husten oder Niesen, nach Toilettengang, nach Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes. 

Wenn der/die Kursteilnehmer*in Erkältungssymptome (Husten, Fiebern, Halsschmerzen etc.) zeigt, bitte vom Kurs fernbleiben!

 

  1. Mund-Nasen-Bedeckung

Eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung) sollte möglichst bis zum Arbeitsplatz getragen werden. Während der Kurszeit, bzw. während der Arbeit am Platz, darf die Bedeckung abgenommen werden.

Der/die Dozent*in setzt bei Unterschreitung des Mindestabstands eine Mund-Nasen-Bedeckung auf, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Die Bedeckung muss von jedem/jeder Teilnehmer*in selbst mitgebracht werden.

 

 

  1. Abstandsregelungen

In den Räumen der Jugendkunstschule Neustadt a. Rbge. e. V. sind mind. 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person einzuhalten. Möglichst das Gesicht beim Vorbeigehen an anderen Personen von diesen wegdrehen.

Der Arbeitsplatz ist während der Arbeitszeit von Kursteilnehmer*innen möglichst nicht zu verlassen. Der/die Dozent*in bringt Arbeitsmaterialien an den Tisch.

Jeder Kurs erhält eine Sitzordnung, die einzuhalten ist und die von dem/der Dozent*in dokumentiert wird. Dies ist wichtig, um dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung genügend Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Partner- und Gruppenarbeiten sind nicht möglich.

 

  1. Raumhygiene

Wir verpflichten uns hiermit den Grundsätzen für eine hygienische Kunstschulreinigung, Desinfektion im notwendigen Einzelfall sowie ausreichender Belüftung in 45-minütigen Intervallen, um den Schutz unserer Kursteilnehmer*innen und Dozent*innen dauerhaft gewährleisten zu können. Besonders werden folgende Kontaktflächen regelmäßig gereinigt:

  • Türklinken und Griffe
  • Lichtschalter
  • Tische
  • Waschbecken in den Kursräumen

 

 

  1. Essen und Trinken

Trinkflaschen müssen gefüllt mitgebracht werden! In den Waschbecken in den Kursräumen und auf den WCs darf kein Trinkwasser aufgefüllt werden. Essen und Trinken sollte möglichst vermieden werden.

 

  1. Meldung von Infektionen

Wird bei einem/einer Kursteilnehmer*in eine Infektion festgestellt, ist die Jugendkunstschule Neustadt a. Rbge. e. V. umgehend zu benachrichtigen.

 

  • Zu unseren Kursräumen haben während der „Corona-Zeit“ NUR angemeldete Kursteilnehmer*innen Zutritt!
  • Bis zu Kursbeginn und nach Kursende tragen die Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht.

 

 

 

Trotz dieser Einschränkungen soll uns die Kreativität nicht verlorengehen! Wir freuen uns, Sie und euch wieder bei uns begrüßen zu dürfen!